BARNIM ENERGIE - FAQ

Bitte beachten Sie:
Wir nehmen aktuell keine neuen Kunden auf. 

Die Situation am Energiemarkt ist sehr angespannt und die Entwicklung ungewiss. Dennoch haben wir versucht, so lange wie möglich attraktive Konditionen für Neukunden anzubieten und uns die Entscheidung nicht leicht gemacht: Seit dem 4. Juli bieten wir keine Strom- und Gasprodukte über Barnim Energie mehr an. Unsere Bestandskunden bei Barnim Energie sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Diese beliefern wir wie gewohnt zuverlässig weiter.

Was ist BARNIM ENERGIE?

BARNIM ENERGIE ist ein gemeinschaftliches Angebot der Kreiswerke Barnim und der Stadtwerke Bernau. Beide Unternehmen kooperieren und bieten die neue regionale Marke BARNIM ENERGIE an, die für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit Strom und Gas steht.

Welche Produkte beinhaltet BARNIM ENERGIE?

BARNIM ENERGIE beinhaltet die Produkte BARNIM STROM und BARNIM GAS

BARNIM STROM ist ein Stromprodukt für Privatkunden. Auf Wunsch können Kunden die Option Ökostrom wählen.

Für wen gelten die Angebote BARNIM STROM und BARNIM GAS?

BARNIM STROM und BARNIM GAS gilt für Barnimer Haushaltskunden*, die außerhalb von Bernau wohnen.
Für Bernauer (einschließlich Ortsteile) gelten die Produkte BernauStrom und BernauGas.

Gibt es für BARNIM STROM und BARNIM GAS ein Ökoprodukt?

BARNIM STROM ist regionaler Strom, der in den Blockheizkraftwerken der Stadtwerke Bernau über eine KWK-Technologie (Kraft-Wärme-Kopplung) erzeugt wird. Mit der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme, auf Basis des Brennstoffes Erdgas, wird gegenüber der konventionellen Strom- und Wärmeerzeugung Primärenergie und damit CO2 eingespart. Auf Wunsch können Kunden jedoch auch reinen 100%igen Ökostrom wählen, diese Option hat der Kunde bei Vertragsabschluss. Der Ökostrom wird von den Stadtwerken Bernau über ein Herkunftsnachweisregister erworben und ist preislich etwas teurer als der normale BARNIM STROM aus den Blockheizkraftwerken, d.h. der Kunde zahlt dann einen Ökoaufschlag von 0,3 ct/kWh.

Für BARNIM GAS bieten wir kein Ökoprodukt an.

Bei wem bin ich mit BARNIM ENERGIE vertraglich Kunde?

Wenn Sie BARNIM STROM und/oder BARNIM GAS abschließen, ist Ihr Vertragspartner die Stadtwerke Bernau GmbH. 

Was muss ich bei einem Anbieterwechsel beachten?

Mit dem Liefervertrag erteilen Sie uns die Vollmacht in Ihrem Auftrag die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten vornehmen zu dürfen. Die Kündigung erfolgt zum nächstmöglichen Termin bzw. zum Termin des Lieferbeginns. Für die Anmeldung zur Netznutzung werden ca. 3 Wochen benötigt. Wir werden Sie über die Versorgung durch uns rechtzeitig in Kenntnis setzen.

Wer sind die Ansprechpartner bei BARNIM ENERGIE?

Haben Sie Fragen zum Produkt und zum Vertragsabschluss? 

Die Mitarbeiter der Kreiswerke Barnim sind für Sie im Servicebüro im Zentrum von Eberswalde mit entsprechenden Servicezeiten da.

Barnim Energie
Friedrich-Ebert-Straße 10
16225 Eberswalde

Telefon: 03334 819 22 36 
Telefax: 03334 526 20 69
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Sind Sie bereits Kunde und haben Sie Fragen zum Vertrag?

Ansprechpartner für Anliegen zu Abschlägen, Rechnungen und Zahlungen sind die Berater im KundenCentrum der Stadtwerke Bernau.
Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau bei Berlin.
Tel.: 03338 61-399 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Gibt es ein Kundenportal?

Kunden von BARNIM ENERGIE können das Kundenportal der Stadtwerke Bernau nutzen und Daten schnell und unkompliziert online übersenden. Nach einmaliger Registrierung können z. B. Zählerstände übermittelt, Abschläge angepasst und Rechnungen eingesehen werden.

Wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?

Ihre Gesamtrechnung für den Energieverbrauch des Vorjahres erhalten Sie von den Stadtwerken Bernau im Februar. Eine Abrechnungsperiode dauert von Januar bis Dezember. Für die Jahresrechnung berücksichtigt werden alle Abschläge, die in diesem Zeitraum fällig geworden sind. So wird der komplette Betrag nicht auf einmal fällig, sondern über das Jahr verteilt. Der Verbrauch wird mit den Abschlägen verrechnet und es gibt dann eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Basis für die Höhe der Abschläge sind immer die Energiekosten des Vorjahres. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Abschläge geteilt – nämlich zwölf.

Kann der monatliche Abschlag geändert werden?

Grundsätzlich ja. Bitte teilen Sie hierzu einen aktuellen Zählerstand den Stadtwerken Bernau mit. Der Abschlag wird überprüft und entsprechend geändert. Wenn Sie Ihren Abschlag selbst ändern möchten, können Sie das im Kundenportal der Stadtwerke Bernau tun.

Warum ändern sich die Abschläge jedes Jahr?

Die Änderung Ihres Energieverbrauchs sowie die Preisänderungen müssen bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt werden.

Wie bekomme ich meine Gutschrift aus der Jahresabrechnung?

Bei einem SEPA-Mandat wird das Guthaben zur Fälligkeit auf das uns bekannte Konto automatisch überwiesen. 

Ansonsten erfolgt die Überweisung erst nach schriftlicher Mitteilung Ihrer Bankverbindung. Ihre Bankverbindung können Sie den Stadtwerken Bernau einmalig schriftlich oder per Telefon mitteilen. Diese wird dann immer zur Auszahlung eines Guthabens verwendet. Falls sich die Bankverbindung ändert, teilen Sie uns kurz die neuen Daten mit.

Wer liest meinen Zählerstand ab?

Die Ablesung Ihres Verbrauchs erfolgt durch die Stadtwerke Bernau zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres mittels einer Ablesekarte. Darüber kann der Zählerstand übermittelt werden. Alternativ kann der Zählerstand auch online im Kundenportal eingetragen werden. Mit diesen Zählerstanden erstellen wir die Jahresverbrauchsabrechnung. Es ist möglich, dass auch der zuständige Netzbetreiber in unregelmäßigen Abständen den Zählerstand abfragt. Im Landkreis Barnim bei Strom die E.DIS Netz GmbH und bei Gas die EWE Netz GmbH.

Wer ist für technische Störungen zuständig?

Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber als Eigentümer des Netzes Ihr Ansprechpartner. Im Landkreis Barnim bei Strom die E.DIS Netz GmbH und bei Gas die EWE Netz GmbH.

Was ist der Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Energieversorger?

Der Netzbetreiber trägt die Verantwortung, dass das Energienetz ordnungsgemäß betrieben wird, während sich der Energieversorger um die Belieferung des Kunden kümmert. Bei Störungen ist immer der Netzbetreiber in der Verantwortung und Ihr jeweiliger Ansprechpartner. Im Landkreis Barnim bei Strom die E.DIS Netz GmbH und bei Gas die EWE Netz GmbH.

* Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG: Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen